Fällt Lichtmaschine unter Gewährleitungspflicht?
Hallo! Ich fahre seit ein Paar Monaten einen Ford Fiesta und nun ist die Lichtmaschine kaputt. Weiß jemand, ob der Austausch unter die Garantie fällt (das Auto hab ich ja erst seit ein Paar Monaten)? Danke
Wenn Du den Fiesta vor ein paar Monaten als NEUfahrzeug gekauft hast, dann JA ... eine Lichtmaschine gehört nicht zu den Verschleißteilen, die von der Gewährleistungspflicht ausgeschlossen sind.
Hast Du den Fiesta GEBRAUCHT gekauft, kommt's auf eine evtl. vorhandene Gebrauchtwagengarantie an .. dann ist das berühmte Kleingedruckte genau zu studieren.
Bei Kauf von einem Händler - NICHT aber bei einem Kommissionsverkauf im Auftrag des bisherigen Halters - kannst Du Diesen wegen der gesetzlich geregelten Sachmangelhaftung in Anspruch nehmen.
Bei Kauf von Privat gehst Du (meist) leer aus; da ein privater Verkäufer die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausschließen kann ... und dies meist auch tut
Unter die gesetzliche Gewährleistung fallen Mängel, die bei der Übergabe verhanden, aber nicht erkennbar waren. Mängel sind JEDE ungünstige Abweichung von der Sollbeschaffenheit wie sie vereinbart oder verkehrsüblich ist.
Die Gewährleistungsansprüche erstrecken sich grundsätzlich auf 2 Jahre, bei arglistig verschwiegenen Mängeln auf 3 Jahren. Beim Verbrauchsgüterkauf (Verbraucher kauft vom Unternehmer eine bewegliche Sache) einer neuen Sache kann die Gewährleistung nicht auf unter 2 Jahre reduziert werden, bei gebrauchten Sachen nicht auf unter 1 Jahr. Die Verkürzung auf 1 Jahr muss allerdings erklärt werden, sonst gelten ebenfalls 2 Jahre.
Zeigt sich ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate, wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand. Hier muss sich der Verkäufer exkulpieren, d.h. DIR nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe bestand. Danach greift die Beweislastumkehr zu deinen ungunsten.
Hast du den Wagen von "privat" gekauft, wird die Gewährleistung in praxi wirksam ausgeschlossen.
Also: Auto vom Händler gekauft und Lichtmaschinendefekt INNERHALB der erste 6 Monate ab Übergabe entdeckt = relativ problemloser Gewährleistungsfall. NACH den 6 Monaten müsstest du dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand (nichts anderes deckt die Gewährleistung ab). Da das schwer möglich sein wird, wäre das Vorhandensein einer Beschaffenheits- bzw. Haltbarkeitsgarantie sinnvoll. Hierfür aber den Garantievertrag genau lesen! Auch das ist keine Vollkoasko! Was nicht unter die Garantie fällt, wird auch nicht ersetzt.