Pkw, welcher auf öffentl. Grund steht soll von Privat abgeschleppt werden
Mir kam eine Frau auf unsere entegengelaufen und versperrte mir den Weg immer wenn ich ausweichen wollte, lief sie dort hin. Dann sagte sie wenn ihr Auto nicht bis Mo. dort weg ist und die Schneehaufen immer noch dort liegen, läßt sie das Auto abschleppen.
So dies zur Vorgeschichte. Mein Auto (grün) steht seit 2010 genauso dort, wie ihr es auf dem Bild seht. Bisher hat sich noch nie jemand darüber aufgeregt. Bei dem Weg/ Seitenstreifen?? handelt es sich um öffentlichen Grund, also kein Privatbesitz. Seitens der Stadt/Ordnungsamt hatte ich auch noch nie ein Strafzettel dran.
Wie ist das nun rechtlich darf sie überhaupt mein Auto abschleppen lassen? wenn ja wer bezahlt den Abschleppdienst?? Und 2. Für die Fußgänger schiebe ich immer einen Weg und sammle den Schnee siehe Bild auf einen oder mehrere Haufen, jedenfalls schmeiße ich den Schnee nicht auf die Straße. Meistens nehme ich als Haufenanfang das Zusammengschobene des Winterdienstes.Stellt dies eine Behinderung dar?? Nach Aussage der Frau: Ja. Nach meiner Auffasssung nicht, da die Schneehaufen weder einen Fußgänger, noch Pkw stören und dieser auch nicht auf der Straße liegt, sondern auf dem Weg/Seitenstreifen. Auch befindet sich keine Park- bzw Halteverbotszeichen dort.
Hallo
? Kein Bild... Wer war die gute Frau denn ?
Gruss HoAcc
Leider ist kein Bild zu sehen.
War die Frau vom Ordnungsamt, und hat sie eine Be-
gründung gegeben?
Wenn sie eine "Nachbarin" ist, kann sie zwar den
Auftrag zum Abschleppen erteilen, wird ihn jedoch
selber bezahlen müssen, weil das nicht ihre Ange-
legenheit ist. Und das erst recht, wenn es sich
dabei nicht um eine Verkehrsbehinderung o.ä.handelt.
Lass mich gerne eines besseren belehren. Solange es sich da um Öffentlichen Grund handelt und keine Verkehrsschilder das Parken/Halten etc. verbieten ist das Abstellen von Fahrzeugen erlaubt. Fahrbahnbreite von 3m muss natürlich gegeben sein.
Was jetzt das Räumen von Schnee bzw. Haufen jetzt den Grund ergeben soll das Auto abschleppen zu lassen muss vielleicht im Einzelfall entschieden werden. Zumal ein Seriöser Abschleppdienst nicht aus blauen Dunst vor Ort gleich Fahrzeuge Abschleppt, für die Kosten der Leerfahrt wird dann der bezahlen müssen der den Auftrag gibt.
Würde mich mit dem Ordnungsamt auseinander setzen und nicht auf Diskussionen über den Gartenzaun einlassen. Oder wurde immer die Situation vor Ort gehandhabt, wo kein Kläger auch kein Richter ?
wieso läßt sich denn kein Bild einfügen, noch nicht mal das Profilbild läßt sich ändern.
Ich bekomme das mit dem Bild leider nicht hin. Geht das nachträglich auch noch? Ihr könnt es euch aber so vorstellen. Wenn ihr eine ganz normal breite Straße innerorts entlang fahrt und ist rechter Hand ist eine Bucht, angrenzend an einem Haus. Mein Fahrzeug steht in Fahrtrichtung. Würde es mit der Schnauze zum Haus stehen, würde noch ein Pkw daneben passen. Allerdings ist es hier gang und gebe, das in 2. Reihe kurzzeitig geparkt wird. Nein die gute Frau war nicht vom Ordnungsamt. Sie hält aber jeden Tag kurzzeitig, um ihr Kind raus zu lassen. Wie gesagt, seit Anfang 2010 steht mein Pkw schon so dort. Bisher hat sich noch niemand dran gestört. Bis seit einigen Tagen, diese gute Dame.
Abgeschleppt oder ganz korrekt "umgesetzt" darf immer und überall durch jeden. Es gibt keine Rechtsvorschrift, die ein Umsetzen untersagt oder für das Umsetzen eine Behinderung oder Gefährdung voraussetzt.
Es geht bei dem Thema "nur" um die Kosten dafür - wer bezahlt. Üblicherweise gilt hier: Wer die Musik bestellt, der bezahlt auch die Kapelle.
War die Umsetzung im Sinne einer Behinderung oder mehr dann auch berechtigt, dann muss der Fahrzeughalter dafür aufkommen.
Veranlasst ein "nicht Öffentlicher" das Umsetzen, dann kann sie das verauslagte Geld vom Halter zurückverlangen, veranlasst dies eine berechtigte Behörde, dann muss der Fahrzeughalter oftmals direkt das Abschleppunternehmen bezahlen.
Liegt hier eine tatsächlich eine Behinderung vor, dann muss der "nicht Öffentliche" nicht direkt das Abschleppunternehmen beauftragen. Er (oder sie) kann dann auch die Ordnungsbehörden informieren, die dann das Umsetzen veranlassen.
Die tatsächliche Situation ist hier ohne Bild, allein aufgrund der Beschreibung schwer einschätzbar, aber so ein paar genannte Punkte fallen doch auf:
"zweite Reihe kurzzeitig parken"
in der "zweiten Reihe" ist grundsätzlich Halteverbot, kein Parken, kein Kurzzeitig, nichts und niemand (ausgenommen Taxi für das Ein-oder Aussteigen von Fahrgästen im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit). Ein Umsetzen ist immer auf Kosten des Fahrzeughalter möglich."seit Anfang 2010 steht mein Pkw schon so dort. Bisher hat sich noch niemand dran gestört"
Zulässig hört sich anders an. Ein Fehler des Ordnungsamtes nicht regelmäßig zu kontrollieren und Knöllchen zu verteilen oder abzuschleppen macht nicht gleich einen Rechtsanspruch.
Ich würde auch eine derartige Argumentation noch mal in Ruhe überdenken. Sollte dieses "mach ich immer so" tatsächlich im Widerspruch zur StVO sein, dann wird das teuer.
Verjährungsfrist sind bei Ordnungswidrigkeiten 3 Monate, 90 Tage und wenn hier durch ein Geständnis eine tägliches Falschparken eingestanden wird, dann sind wir hier bei 90 (neunzig) völlig berechtigten einzelnen Knöllchen. Hier kommt dann auch noch zusätzlich zum Tragen, dass eine derartige Hohe Anzahl von Dauerverstößen auch Eignungszweifel auslösen (können) und dann auch noch eine MPU-Aufforderung ausgesprochen wird.
Du wärst nicht der Erste, dem aufgrund genau dieser Situation (dauerhafter Parkverstoß) seine "Entschuldigung" zu einer enormen Gesamtstrafe und dann auch MPU führt.
- auch der "Ablageort" von dem geschobenen Schnee hat oftmals potenzial für unnötige Kollateraleffekte.
Auf die Fahrbahn darf der nicht, auch nicht auf den Gehweg - zumindest darf das niemanden behindern. Wenn da Fußgänger einen Bogen drum herum machen müssen, oder ein Parkplatz nun nicht mehr zur Verfügung steht, weil dort nun der Schnee gelagert wird, das sind in der Folge auch ganz überraschende Ordnungswidrigkeiten.
Das Bauen von Hindernissen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (auch Fußgänger zählen dazu) ist sogar eine Straftat.
Aufgrund der Beschreibung ist die tatsächliche Örtlichkeit und Situation nicht so sehr nachvollziehbar. Aber hier sollte mal in Ruhe im §12 StVO und ein paar Dinge zum Schneeräumen nochmal nachgelesen werden, ob das alles tatsächlich so richtig ist, was man man da macht.
Nicht Wenige sind in Folge von "Gewohnheitsrechten" zu Fußgängern geworden und der Verkaufspreis vom Fahrzeug hat nicht mal die Strafen abgedeckt.
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