Wenn Dir hier die persönliche Ebene wichtiger ist, als die Sachklärung und damit beginnst, meinetwegen:
"Meiner Meinung nach willst Du"
Was hat Deine Meinung mit dem Sachthema zu tun, wenn es hier um eine persönliche Meinung von einem anderen geht, dann beginnen wir doch mal bei Dir:
Wo ist denn nun der Nachweis zu einem "EU-Recht"?
Wenn es derartiges geben sollte, was gleiche Rechte durch den Gesetzgeber zusichert, dann ist das doch mehr als Gold wert und hätte mehrfach abgesichert als Link und Ausdruck zur Verfügung.
Also bitte den Link, wenn hier eine Meinung zu Deiner Person bestehen sollte, die etwas mit Glaubwürdigkeit zu haben soll.
"- aus welchem Grund auch immer - potentielle Neuwagenkäufer vom Kauf im günstigen EU-Ausland abhalten."
Warum bedeutet eine sachliche Aufzählung von Eigenschaften und Tatsachen ein "Abhalten vom Kauf"?
Sind Deiner Meinung nach Fragesteller und Leser in diesem Thread nicht alt genug, dass sie aus der Aufzählung der reinen Eigenschaften nicht selbst eine Entscheidung für sich treffen können, dass man sie steuern müsste?
Wieso dürfen die sehr wahrscheinlich wirklich negativen Seiten nicht genannt werden, welches Interesse hast Du, diese Infos zu zerstreuen?
Welches persönliche Interesse hast Du, dass Interessenten dieses Themas sich abgetrennt von einer öffentlichen Diskussion über die interne PN-Struktur in Verbindung setzen sollten?
Wieso werden von Dir immer nur die halbe Wahrheit verbreitet?
ZB. dass es in Polen auch ein Gewährleistungsrecht gibt, aber dass zu dessen Durchsetzung ein Anwalt notwendigt ist, weil man sich als Ausländer nicht selbst vertreten darf und man diesen Anwalt immer selbst bezahlen muss, weil nicht (wie in Deutschland) die unterlegene Partei alle prozessnotwendigen Kosten tragen muss, sondern dort nur die Kosten getragen werden müssen, die die unterlegene Partei unmittelbar verursacht hat. Die Anwaltspflicht für Ausländer ist nicht vom polnischen Händler direkt verschuldet.
"Falls Du wirklich ein Rechtsanwalt bist"
Was hat meine Tätigkeit mit den Eigenheiten eines Grauimports zu tun?
Orientieren sich etwa Gesetze und die mögliche Existenz eines "EU-Rechts" daran, ob nun ich Richter am Bundesgerichtshof mit Firmenwagen und Fahrer, oder Obdachloser mit gelautem Fahrrad bin?
" - wie Du oben behauptest - "
Ich habe nicht behauptet, dass ich Anwalt bin, Du implizierst es - ein deutlicher Unterschied mit massiver Fehlermöglichkeit auf Deiner Seite.
Aber auch hier wieder eine interessante Sache:
Rechtsanwalt ist ein sehr spezieller Berufsbereich eines Juristen, Für den Rechtsanwalt bedarf es einer volljuristischen Ausbildung, eine Kanzleitätigkeit, eine Zulassung durch die Anwaltskammer une eine Zulassung für die Vertretung von Mandanten vor Gericht.
Nein, ich bin kein Rechtsanwalt, so wenig wie ein Richter am Bundesgerichtshof, der Bundesstaatsanwalt oder ein Jura-Professesor im reinen Studienbetrieb ohne Kanzleitätigkeit.
Aber warum immer nur immer über mich reden, wie ist Deine juristische Vita, die zu einigen Deiner - nennen wir es mal - interessanten Rechtsansichten, die Du hier in anderen Threads geäußert hat, geführt hat?
"frage ich mich, wo Du die Zeit hernimmst, hier stundenlange Abhandlungen zu schreiben."
Was würde eine Antwort für eine Auswirkung auf die Zusammenhänge beim Grauimport haben?
"Jeder darf sich seinen Teil dazu jetzt denken."
Natürlich, so wie man sich auch seinen Teil zu Dir und Deiner Kompetenz denken darf, wenn die an Dich gerichtete Frage nach diesem EU-Recht mit "verbitterter Autohändler" beantwortet wird.
Deine gesamten Beiträge sind doch ohne jeden konkreten Nachweis - es ist nicht falsch, hört sich auch toll an, hat nur nichts mit dem Thema zu tun. Warum diese Irritation der Leser hier?
Was interessiert die Möglichkeiten und Aufbau der Konzern-EDV, wenn der in dieser Thematik relevante Punkt nicht auffällt:
Bei Eingabe der FIN erhält die Vertrags-Werkstatt die vom Werk vorgegebenen und zu deren Kosten auszuführenden Nacharbeiten - die bei einem Grauimport null sind.
Natürlich kann die Vertragswerkstatt sehen, was bei anderen Fahrzeugen dieser Bauserie auszuführen wäre (wenn sie dort suchen würde) und könnte dies auch bei dem angefragten Fahrzeug ausführen, nur hat sie keine Freigabe die entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Was interessiert KBA-geführte Rückrufe, wenn es um Produktverbesserungen geht, auch umgangssprachlich als "stiller Rückruf" bekannt, da es nicht dem KBA gemeldet worden ist - weil ohne jede Sicherheitsproblematik gem. den Bedingungen des Produktsicherheitsgesetzes und der Haftung aus der Produktverantwortlichkeit.
Ablenkung vom Thema?
Ich halte niemanden vom Kauf ab, sondern liefere nurmöglichst vollständige Infos zu dem Thema, weil ich der Meinung bin, dass Fragesteller alt genug, selbst zu entscheiden.
Du könntest aber mal darlegen, warum Du hier einigen Tatsachen widersprichst, Deine für diesen Widerspruch ausschließliche Argumentation aus persönlichen Angriffen auf die Glaubwürdigkeit besteht und dies für Dich so wichtig ist, dass Du Interessenten hier in der Sachthematik wie kleine Kinder behandelst, eine Entscheidung vor gibst und nicht ihnen frei stellst?
Was sind Deine Ziele, die Du hier verfolgst?